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Für die ganze Schweiz

  Militärpflichtersatz
 


Wer als dienstuntauglich gilt sowie eine Invalidenrente oder eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung oder einer Unfallversicherung bezieht, ist von der Ersatzpflicht befreit. Die Meldung
an die Militärpflichtersatzverwaltung erfolgt bei
Bezügern einer IV-Rente oder IV-Hilflosenentschädiung
in der Regel automatisch.

Bei Unklarheiten hilft auch der Sektionschef Ihrer Gemeinde.

 
 
 
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